Polizei ermittelt gegen Pöbler nach Gauck-Besuch in Sachsen

Polizei ermittelt gegen Pöbler nach Gauck-Besuch in Sachsen
Die Pöbeleien gegen Joachim Gauck im sächsischen Sebnitz haben ein Nachspiel. Ob wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten ermittelt werden wird, hat das Staatsoberhaupt selbst in der Hand.

Sebnitz/Dresden (epd). Nach den Tumulten beim Besuch von Bundespräsident Joachim Gauck am Sonntag im sächsischen Sebnitz ermittelt die Polizei gegen einen 30-Jährigen wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung. Er soll zum Wurf eines Gegenstandes angesetzt haben, teilte die Polizei am Montag mit. Sicherheitskräfte hätten den Mann auf dem Marktplatz überwältigt und dabei auch Pfefferspray verwendet. Ein Unbeteiligter sei dadurch leicht verletzt worden.

Gegen den Angreifer wird zudem wegen Widerstandes und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittelt: Auf seinem Rücken trägt der 30-Jährige ein Hakenkreuz-Tattoo. Außerdem hatte der mutmaßliche Neonazi der Polizei zufolge ein Messer bei sich.

Bundespräsident Gauck war am Sonntag zum 116. Deutschen Wandertag in den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gereist. Dort wurde er gleich zu Beginn vor dem Sebnitzer Rathaus von etwa 50 lautstarken Pöblern begrüßt. Sie hatten Trillerpfeifen bei sich, buhten Gauck aus und beschimpften ihn. Der Polizei zufolge sollen etwa Ausdrücke wie "Volksverräter" und "Hau ab" gefallen sein.

Ermittlungen wegen des Verdachts der Beleidigung

Wenig später zählte die Polizei auf dem Marktplatz bereits rund 180 Menschen, die sich unter die Menge gemischt hatten und Parolen brüllten. Die Polizei ermittelt nun wegen des Verdachts der Beleidigung. Allerdings sei es sehr schwer festzustellen, wem letztlich welche Beleidigungen zugeordnet werden können, sagte eine Polizeisprecherin. Die Personalien von neun Verdächtigen wurden aufgenommen.

Aus dem Bundespräsidialamt wurde am Montagnachmittag bekannt, es sei noch nicht entschieden, ob Gauck die Strafverfolgungsbehörden zu Ermittlungen wegen Verunglimpfung ermächtigen wird. In früheren Fällen habe Gauck jedoch stets davon abgesehen. Verunglimpfungen des Bundespräsidenten stehen nach Paragraf 90 des Strafgesetzbuchs unter Strafe. Sie werden jedoch nur nach expliziter Ermächtigung des Staatsoberhaupts verfolgt.

Bereits im März war Gauck bei einem Besuch im sächsischen Bautzen beschimpft und beleidigt worden. In Internet kursierten seit Tagen rechtsextreme Aufrufe, den Besuch des Bundespräsidenten zu stören. Am Sonntagmorgen stellte die Polizei an insgesamt vier Eisenbahnbrücken Plakate mit entsprechenden Aussagen sicher.