Experten: Jugendliche vor Kräutermischungen im Internet schützen

Experten: Jugendliche vor Kräutermischungen im Internet schützen
Hinter "Beach Party" und "Crazy Monkey" verbergen sich keine harmlosen Aufputscher für ein leichtes Lebensgefühl, sondern gesundheitsgefährdende psychoaktive Drogen. Die Risiken von Badesalzen und Kräutermischungen werden im Netz oft verschwiegen.

Berlin (epd). Kinder und Jugendliche haben nach Einschätzung von Experten einen zu leichten Zugriff auf neue psychoaktive Stoffe, sogenannte Legal Highs, über das Internet. Die Webseiten seien sehr leicht aufzufinden und die Aufmachung auf junge Internetnutzer zugeschnitten, sagte die rheinland-pfälzische Jugendstaatssekretärin, Christiane Rohleder (Grüne), am Montag in Berlin. Dort wurde der mittlerweile 20. Jahresbericht von "jugendschutz.net" vorgestellt. Die Organisation ist an die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) angebunden und kontrolliert das Internet regelmäßig auf Jugendschutzverstöße.

39 Todesfälle im vergangenen Jahr

Rohleder sagte, Legal Highs, besser bekannt als Badesalze oder Kräutermischungen, könnten im Netz als Alternativen zu verbotenen Substanzen wie Ecstasy erworben werden. Mit coolen, hippen Namen wie "Beach Party", "Crazy Monkey" oder "Unicorn Magic Dust" würden sie als Partydrogen oder Problemlöser verherrlicht. Bei positiven Online-Bewertungen über ihre Wirkungen würden Käufern sogar Preisnachlässe geboten.

Es sei jedoch "unverantwortlich, wenn Jugendliche gezielt mit gefährlichen Substanzen geködert werden", betonte die Jugendstaatssekretärin. Typische negative Wirkungen seien Herzrasen und Panikattacken. Oftmals sei nicht bekannt, welche Stoffe den psychoaktiven Drogen beigefügt worden seien. "Der Konsum der Stoffe birgt hohe Gesundheitsrisiken und kann sogar zum Tod führen", warnte sie. Allein im vergangenen Jahr seien 39 Todesfälle durch Legal Highs bekannt geworden.

Mehr als 6.000 Jugendschutzverstöße

Der KJM-Vorsitzende Andreas Fischer sagte, "jugendschutz.net" habe seit Herbst 2015 insgesamt 76 der deutschen Webshops für Legal Highs gesichtet. Dabei hätten alle Vertreiber gegen unterschiedliche Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags verstoßen. Einige Anbieter hätten ihren Online-Auftritt nach einem Hinweis-Schreiben von "jugendschutz.net" geändert. Wenn dies nicht geschieht, gebe "jugendschutz.net" die Verfahren an die KJM weiter, erklärte Fischer. Die Kommission begrüße zudem ausdrücklich das Vorhaben des Bundes, den Vertrieb neuer psychoaktiver Stoffe zu verbieten.

Insgesamt hat "jugendschutz.net" eigenen Angaben zufolge im vergangenen Jahr mehr als 30.000 Webseiten, Smartphone-Apps und Beiträge in sozialen Netzwerken geprüft und mehr als 6.000 Jugendschutzverstöße festgestellt. Die häufigsten Vergehen bezogen sich den Angaben zufolge auf Pornografie (26 Prozent) sowie Darstellungen der sexuellen Ausbeutung von Kindern und Jugendgefährdungen (jeweils 19 Prozent). Weitere Verstöße entfielen auf politischen Extremismus, insbesondere bei islamistischen Angeboten. Auch die stark angestiegene Verbreitung von Hass und Hetze im Zuge der europäischen Flüchtlingskrise beschäftigte die Jugendmedienschützer.