Presserat kritisiert Fotos zu Brüsseler Terroranschlägen

Presserat kritisiert Fotos zu Brüsseler Terroranschlägen
Der Deutsche Presserat hat vier Veröffentlichungen deutscher Medien wegen schwerer Verstöße gegen den Pressekodex gerügt.

Berlin (epd). Wie der Presserat am Donnerstag in Berlin mitteilte, kritisierte das Selbstkontrollgremium außerdem Fotos zu den Brüsseler Terroranschlägen. Neben den Rügen sprach der Presserat insgesamt 18 Missbilligungen sowie 22 Hinweise aus, einige davon bezogen sich auch auf Berichte über die Hintergründe des Germanwings-Absturzes.

Im Zusammenhang mit den Brüsseler Terroranschlägen gab es sechs Beschwerden. In allen Fällen kritisierte der Ausschuss Verstöße gegen den Schutz der Persönlichkeit und sprach Missbilligungen aus. Zur Begründung hieß es, es seien jeweils eine oder mehrere schwer verletzte Personen zu identifizieren gewesen, einige sogar in Nahaufnahmen. Ethisch zulässig seien dagegen Fotos, die die "dramatische Gesamtszenerie am Flughafen und an der Metro" gezeigt hätten, hieß es.

Die in Berlin ansässige "B.Z." wurde wegen eines Verstoßes gegen die informationelle Selbstbestimmung gerügt. Sie hatte demnach in einem frühen Ermittlungsstadium über die Tötung eines Neugeborenen durch die 18-jährige Mutter berichtet und dabei Details erwähnt, die die Mutter für einen größeren Kreis identifizierbar machten.

Germanwings-Berichterstattung missbilligt

Rügen wegen Schleichwerbung erhielten die Zeitschrift "Couch" und das Online-Magazin "Chip Online". "Couch" hatte in einem Artikel über die Pflegeserie eines einzigen Kosmetikherstellers berichtet und sieben "Kultprodukte" beschrieben. Dabei sei die Grenze zur Schleichwerbung deutlich überschritten worden, kritisierte der Presserat. Außerdem sei ein PR-Beitrag in der Zeitschrift nicht als Werbung gekennzeichnet worden. "Chip Online" hatte 20 Produkte aus dem Flyer eines Elektronikmarktes empfohlen.

Gegen die "Geislinger Zeitung" richtete sich die vierte Rüge. Das Blatt hatte den Leserbrief eines Gemeinderatmitglieds nicht als solchen abgedruckt, sondern stattdessen in einem Artikel daraus zitiert. Darin sah der Presserat einen Verstoß den Pressekodex, wonach solche Einsendungen nur als Leserbriefe veröffentlicht werden können. Besonders kritisiert wurde, dass die E-Mail, mit der sich der Ratsherr über die Veröffentlichung beschwerte, an Dritte weitergeleitet wurde - ein Verstoß gegen den Grundsatz, Mitteilungen von Informanten vertraulich zu behandeln.

Missbilligt wurden unter anderem auch zwei Online-Berichte zum Germanwings-Absturz: in einem Fall ergab sich aus der Veröffentlichung einer E-Mail des Piloten Andreas Lubitz der Name von dessen Therapeuten; im anderen wurden Passagen aus dem psychiatrischen Gutachten zitiert, die das Verhältnis zu den Eltern berühren. Beides sei als Verletzung des im Pressekodex geschützten Privatlebens zu werten.