Bischof Maltzahn bittet Pastorinnen um Vergebung

Bischof Maltzahn bittet Pastorinnen um Vergebung
Bischof Andreas von Maltzahn (Schwerin) hat insbesondere die Frauen um Vergebung gebeten, die als Frau um Pfarrberuf durch die Kirche in Mecklenburg Zurücksetzungen erfahren haben.

Die ersten sieben Theologinnen in Mecklenburg wurden vor 50 Jahren ordiniert. Sie hätten "manche Hürde zu nehmen", bis sie sich ihren Amtsbrüdern gleichgestellt sehen konnten, sagte Maltzahn am Dienstag in Güstrow bei einer Ordinationsjubiläumsfeier des Vereins mecklenburgischer Pastorinnen und Pastoren. Manches habe kränkenden Charakter gehabt.

Nicht selten hätten sich Theologinnen mit schöpfungstheologischen Begründungen auseinanderzusetzen gehabt, "die die Vorrangstellung des Mannes biblisch verbrieft und besiegelt sahen", sagte Maltzahn. Ähnliches gelte für die kirchengesetzliche Zölibatsklausel von 1954, nach der die sogenannten Vikarinnen im Falle der Verheiratung aus dem Verkündigungsdienst auszuscheiden hätten. Hinzu kämen Einschränkungen in der Besoldung sowie bei der Wort- und Sakramentsverwaltung "in den ersten Jahren Ihres Dienstes".

Umso dankbarer sei er diesen Frauen, dass sie der Kirche verbunden geblieben sind, sagte der Bischof. Sie hätten Mut bewiesen, den selbstständigen Gemeindedienst anzustreben und die Dienstanweisung für vermeintlich "frauenspezifische Tätigkeitsfelder" abzulehnen. Es seien vor allem die guten Erfahrungen mit Frauen in der Praxis gewesen, die den Boden für einen Mentalitätswandel bereitet hätten. Für ihn gehöre es heute zum Reichtum der Kirche, "dass Frauen selbstverständlich Dienst als Pastorinnen tun".

Der Dank könne jedoch nur glaubwürdig ausgesprochen werden, "wenn wir als Kirche um Vergebung bitten", sagte Maltzahn. Dies gelte insbesondere gegenüber den Generationen von Frauen, die Zurücksetzungen durch die Kirche erfahren hätten. "Wir wollen wach bleiben für die Aufgabe tatsächlicher Gleichstellung von Frauen und Männern", sagte er.

In Ostdeutschland war Mecklenburg nach Angaben der Schweriner Bischofskanzlei die erste Landeskirche, die ein Theologinnen-Gesetz verabschiedete, "allerdings mit Einschränkungen, beispielsweise bei der Besoldung, aber auch bei der Wort- und Sakramentsverwaltung". Erst das vierte Kirchengesetz habe im Jahr 1972 in der damaligen mecklenburgischen Landeskirche kirchenrechtlich die volle Gleichstellung der Pastorinnen gebracht.