EuGH-Generalanwältin: Kopftuchverbot im Job generell zulässig

EuGH-Generalanwältin: Kopftuchverbot im Job generell zulässig
Ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz kann nach Ansicht der Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH) grundsätzlich zulässig sein.

Brüssel (epd). Das Verbot könnte zwar eine mittelbare Diskriminierung aufgrund der Religion darstellen, räumte Generalanwältin Juliane Kokott in ihren Schlussanträgen am Dienstag ein. Die Diskriminierung könne aber "gerechtfertigt sein, um eine vom Arbeitgeber im jeweiligen Betrieb verfolgte legitime Politik der religiösen und weltanschaulichen Neutralität durchzusetzen", heißt es in einer Mitteilung des Gerichts, die sich auf einen aktuellen Fall aus Belgien bezieht. (AZ: C-157/15)

In dem Fall ging es nach Angaben des Gerichts um eine Frau muslimischen Glaubens, die bei einer belgischen Firma beschäftigt war, die Sicherheits- sowie Rezeptionsdienste erbringt. Als die Rezeptionistin nach drei Jahren bei der Firma darauf bestand, künftig mit einem islamischen Kopftuch zur Arbeit zu kommen, wurde ihr gekündigt. Das Unternehmen berief sich darauf, dass bei ihm das Tragen sichtbarer religiöser, politischer und philosophischer Zeichen verboten sei.

Urteil folgt später

Die Frau verklagte die Firma daraufhin in Belgien auf Schadenersatz. Ein belgisches Gericht wandte sich an den EuGH, damit dieser das Verbot religiöser Diskriminierung, das in einem EU-Gesetz niedergelegt ist, konkretisiert. Die Schlussanträge der Generalanwältin sind noch kein Urteil, das erst später folgt. Die Generalanwältin hat vielmehr den Auftrag, dem EuGH in völliger Unabhängigkeit einen Entscheidungsvorschlag zu machen, dem dieser dann allerdings häufig folgt.

Letztlich muss dann im Lichte des EuGH-Urteils die belgische Justiz über den Fall entscheiden. Diese müsse dabei die Umstände genau berücksichtigen, hieß es in der Mitteilung des EuGH. Zu diesen Umständen zählten die "Auffälligkeit des religiösen Zeichens" der Muslimin, ihre Aufgaben bei der Firma und die "nationale Identität Belgiens".