Bundeskabinett beschließt Integrationsgesetz

Bundeskabinett beschließt Integrationsgesetz
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch auf seiner Klausurtagung in Meseberg das Integrationsgesetz auf den Weg gebracht.

Das Gesetzespaket steht unter der Überschrift "Fördern und Fordern". Flüchtlingen soll der Zugang zu Integrationskursen und zum Arbeitsmarkt erleichtert werden. Die Angebote sollen aber auch an Verpflichtungen geknüpft werden, die mit Leistungskürzungen sanktioniert werden können.

Konkret sieht das Integrationsgesetz ein Arbeitsmarktprogramm mit 100.000 Ein-Euro-Jobs für Flüchtlinge vor. Zudem soll der Kreis derjenigen, die an einem Integrationskurs teilnehmen können, erweitert werden. Zu beiden Angeboten können die Behörden Flüchtlinge auch verpflichten. Nehmen diese Arbeitsgelegenheiten oder einen Kurs dann dennoch nicht wahr, drohen Leistungskürzungen bis auf das unmittelbar zum Leben Notwendige.

Mit der sogenannten Wohnsitzauflage soll zudem die Möglichkeit geschaffen werden, Flüchtlingen den Wohnort vorzuschreiben und bestimmte Orte zu verbieten. Nach Auffassung der Bundesregierung soll das die Bildung von Ghettos verhindern.

Die Regelung zum Daueraufenthalt, die vor allem bei Kirchen und Verbänden für viel Kritik gesorgt hatte, ist vor dem Kabinettsbeschluss noch abgeändert worden. Es bleibt dabei, dass Flüchtlinge nicht mehr automatisch nach drei Jahren, sondern erst nach fünf Jahren unter bestimmten Voraussetzungen ein dauerhaftes Bleiberecht bekommen sollen. Für sie gelten aber geringere Hürden als für Ausländer, die zur Arbeit nach Deutschland kommen. Bei besonders guten Deutschkenntnissen kann die sogenannte Niederlassungserlaubnis dem Gesetzentwurf zufolge auch künftig bereits nach drei Jahren erteilt werden.