Sachsen-Anhalts Innenminister sieht gute Chancen für NPD-Verbot

Sachsen-Anhalts Innenminister sieht gute Chancen für NPD-Verbot
"Genügend Material für einen erfolgreichen Ausgang der Verhandlungen zusammengetragen"
In der kommenden Woche tagt das Bundesverfassunggericht zum Verbot der NPD. Im epd-Gespräch äußert sich Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht von der CDU optimistisch.

Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) sieht gute Chancen für ein Verbot der NPD durch das kommende Woche tagende Bundesverfassungsgericht. Seine Landesregierung sei wegen der guten Vorbereitung optimistisch, sagte der Innenminister dem Evangelischen Pressedienst in Magdeburg. "Aus unserer Sicht ist genügend Material für einen erfolgreichen Ausgang der Verhandlungen zusammengetragen worden. Wir haben die Hoffnung, dass dies auch zu einem Verbot führen wird", betonte Stahlknecht.

Es werde schon jetzt als Erfolg angesehen, dass die Verhandlungen überhaupt stattfinden. Auch sei es bereits ein Sieg für den Rechtsstaat, dass zum Umgang "mit solchen Parteien" eine höchstrichterliche Entscheidung getroffen werden wird. "Wenn wir nicht zu einem NPD-Verbot kommen, wird es allerdings in den nächsten Jahrzehnten in ähnlich gelagerten Fällen kein weiteres Parteienverbot mehr geben", räumte Stahlknecht ein.

Material sei "V-Leute frei"

Er sei sich aber sicher, dass alle Hürden ausgeräumt wurden. Dies hätten auch alle anderen Innenminister bestätigt. "Die Materialsammlung ist ausreichend, um die Verfassungswidrigkeit der NPD zu belegen", sagte Stahlknecht. Im Gegensatz zum ersten Verbotsantrag sei dies eben gerade nicht durch staatstragende Quellen und damit "V-Leute-frei" belegt worden. Stahlknecht rechnet mit einer Gerichtsentscheidung noch in diesem Jahr.

Sachsen-Anhalts Innenminister reist nach eigenen Angaben bereits am Montag nach Karlsruhe zu Abstimmungsgesprächen mit Prozessbevollmächtigten und anderen Ministern. An den am Dienstag beginnenden Verhandlungen nimmt er ebenfalls teil. Über eine mögliche Anhörung Stahlknechts entscheidet das Gericht.

Auf Initiative von Stahlknecht war 2011 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung eines erneuten Verbotsantrages gebildet worden. Das von ihm geleitete Gremium stellte 2012 eine Materialsammlung vor und empfahl einen neuen Antrag, der nachfolgend auch von den Ländern beschlossen wurde. Ein erstes Verfahren gegen die NPD war im März 2003 wegen des V-Leute-Skandals gescheitert. Der Vorwurf, dass es sich bei der NPD um eine verfassungswidrige Partei handelt, wurde nicht erörtert.