"Nein heißt nein": Sexualstrafrecht soll verschärft werden

"Nein heißt nein": Sexualstrafrecht soll verschärft werden
Die sexuellen Übergriffe in der Silvesternacht in Köln haben den schon länger bekannten Gesetzentwurf zur Verschärfung des Sexualstrafrechts wieder ins Bewusstsein gerückt. Den Grünen gehen die geplanten Änderungen nicht weit genug.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will Lücken im Sexualstrafrecht schließen und Vergewaltigungen härter bestrafen. Deshalb habe die Bundesregierung eine "Verschärfung des Vergewaltigungsparagrafen auf den Weg gebracht", sagte Maas der "Bild am Sonntag". Die Regierung müsse ihren "Teil dazu beitragen, dass sich Frauen sicher fühlen".

Der Gesetzentwurf war schon im Juli 2015 bekanntgeworden. Derzeit läuft nach Angaben der "Bild am Sonntag" die Abstimmung zwischen den Bundesländern. In den geplanten Änderungen geht es um sexuelle Übergriffe, bei denen der Täter die Angst des Opfers "vor einem empfindlichen Übel" ausnutzt. Dem derzeit geltenden Sexualstrafrecht zufolge gilt Geschlechtsverkehr nur in drei Fällen als Vergewaltigung: Wenn er mit Gewalt oder mit Drohungen für Leib und Leben erzwungen wird oder wenn der Täter eine schutzlose Lage des Opfers ausnutzt. Ein von der Frau eindeutig geäußertes "Nein" genügt nicht.

Nach Ansicht der Grünen geht Maas mit seinen geplanten Änderungen nicht weit genug. Ein eindeutiges Nein zu sexuellen Handlungen müsse künftig eine Grenze bilden, deren Überschreitung strafbar sei, sagte die Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Renate Künast (Grüne), der Berliner Zeitung (Samstagsausgabe). Der Entwurf von Justizminister Maas sei in diesem Punkt nicht ausreichend. "Es bleibt im Grunde beim alten Tatbestand, der oftmals zu Freisprüchen führt", sagte Künast. Ähnlich äußerte sich auch Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt in den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Sonntags-/Montagsausgaben).

Anfang Juli hatten die Grünen einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem schon nach einem verbalen Widerstand wie einem "Nein" auf jeden Fall der Straftatbestand der Vergewaltigung erfüllt wäre. Für die Strafbarkeit einer sexuellen Handlung müsse es genügen, "dass das Opfer seinen entgegenstehenden Willen erkennbar zum Ausdruck gebracht hat". Der Entwurf des Justizministers hingegen fordere einen Beweis, dass das Opfer ein "empfindliches Übel" zu befürchten hätte, wenn es in der Situation Widerstand leisten würde, kritisierten die Grünen. Die Formulierung "empfindliches Übel" wird im Gesetz für den Straftatbestand der Nötigung verwendet.

Auf Zustimmung stößt Maas bei seinen Parteikolleginnen Manuela Schwesig (SPD), Bundesfrauenministerin, und Malu Dreyer, rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin. Eine Änderung des Gesetzes werde dazu beitragen, "dass mehr betroffene Frauen sich zu einer Anzeige entschließen, dass weniger Strafverfahren eingestellt werden und dass sexuelle Übergriffe adäquat geahndet werden", sagte Schwesig dem "RedaktionsNetzwerk Deutschland" (Samstagsausgaben). Auch losgelöst von den Fällen in Köln müsse Vergewaltigung konsequent bestraft werden. Auch Schwesig will, dass der verbale Widerstand ausreicht: "Nein heißt Nein! Das muss auch per Gesetz gelten." Dreyer betonte: "Wer sexuelle Handlungen an Menschen vornimmt, wenn diese Nein sagen, muss bestraft werden."