Bundestag hat Hospiz- und Palliativgesetz beschlossen

Hermann Gröhe, Sterbehilfe, Palliativmedizin
Foto: epd-bild/Hanno Gutmann
Hermann Gröhe
Bundestag hat Hospiz- und Palliativgesetz beschlossen
Der Bundestag hat am Donnerstag in Berlin mit den Stimmen der Koalition und der Grünen das Hospiz- und Palliativgesetz beschlossen. Es soll die Versorgung von Menschen am Lebensende verbessern. Die von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) angestoßene Reform sieht vor, dass die Krankenkassen von 2016 an jährlich ein Drittel mehr für die Hospizversorgung und Palliativmedizin aufwenden.

Die Hospiz- und Palliativversorgung konzentriert sich auf Menschen kurz vor ihrem Tod. Durch Pflege, Schmerztherapie und menschliche Begleitung sollen ihre Schmerzen und Ängste gelindert werden. Fachleute, Pflegeanbieter und die Krankenkassen begrüßten das Gesetz, das kommendes Jahr in Kraft treten soll.

Gesundheitsminister Gröhe sagte in der Parlamentsdebatte, das Gesetz sei für ihn "ein besonderes Gesetz". Es wurde vor dem Hintergrund der Abstimmung über die Straffreiheit der Suizid-Beihilfe beschlossen, die für Freitag vorgesehen ist. Eine Mehrheit der Abgeordneten sieht im Ausbau der Palliativversorgung eine Antwort auf den Wunsch nach Sterbehilfe.

Man könne Menschen nicht die Angst vor dem Sterben nehmen, sagte Gröhe: "Aber unerträglicher Schmerz muss nicht sein. Einsamkeit in der letzten Lebensphase muss nicht sein." Es werde deshalb die Beratung über Angebote verbessert, die viele Menschen noch gar nicht kennen, erklärte Gröhe. Zugleich werde ein flächendeckender Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung eingeleitet: "Wir wollen Menschen überall dort gut begleiten, wo sie sterben", versicherte Gröhe.

Bessere Versorgung auf dem Land

Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende und Gesundheitsexperte Karl Lauterbach erklärte, noch immer sterbe jeder Zweite "unter Einsatz der Gerätemedizin" im Krankenhaus. Vor diesem Hintergrund handele es sich um "ein sehr wichtiges Gesetz". Er gebe aber offen zu, räumte Lauterbach ein, dass der Bedarf an Palliativversorgung noch "bei weitem nicht gedeckt werde". Die pflegepolitische Sprecherin der Grünen, Elisabeth Scharfenberg forderte: "Wir müssen an dem Thema dranbleiben!" Es gebe ganze Regionen ohne Hospize, ohne Palliativmediziner, nichts worauf man in der Not zurückgreifen könne: "Das macht den Menschen Angst."

Der Linksfraktion enthielt sich bei der Abstimmung, weil ihr die Verbesserungen nicht weit genug gehen. Die pflegepolitische Sprecherin Pia Zimmermann kritisierte, es bleibe bei der "Zwei-Klassen-Betreuung". Für einen Hospizplatz zahlten die Krankenkassen im Monat 6.500 Euro, für einen vergleichbaren Platz im Pflegeheim nur rund 2.000 Euro.

Durch das Hospizgesetz sollen 200 Millionen Euro zusätzlich in die Finanzierung der über 200 Hospize, rund 1.500 ambulanten Hospizdienste und der Palliativstationen in Deutschland fließen. Vor allem die Versorgung auf dem Land soll besser werden.

Hospize sollen 95 statt der bisherigen 90 Prozent der zuschussfähigen Kosten erstattet bekommen, damit sie weniger auf Spenden angewiesen sind. Zugleich wird der Tagessatz um gut 60 Euro erhöht, was unterfinanzierten Hospizen helfen soll.

Bessere Versorgung auf dem Land

Krankenhäuser, die Palliativstationen betreiben oder mit externen Palliativteams zusammenarbeiten, können dies künftig extra abrechnen. Pflegeheime werden verpflichtet, mit Hospizdiensten und Ärzten zusammenzuarbeiten, damit sterbende Bewohner nicht in Krankenhäuser verlegt werden. Das Netz der Spezial-Palliativteams soll dichter werden, besonders auf dem Land. Auf Drängen der Grünen waren die Mittel für die Hospizdienste noch einmal erhöht worden, vorwiegend zur Trauerbegleitung von Angehörigen.

In Deutschland sterben jedes Jahr zwischen 850.000 und 900.000 Menschen - jeder Zweite in einem Krankenhaus, 40 Prozent in Pflegeheimen, obwohl drei Viertel gern zu Hause bleiben würden. Aktuellen Studien zufolge erhalten nur 30 Prozent der Sterbenden eine palliative Versorgung.

Die Krankenkassen, private Pflegeanbieter, die Krebshilfe und die Palliativmediziner begrüßten das Gesetz. Schwerstkranke Menschen müssten sich überall, im Krankenhaus, im Pflegeheim zu Hause oder im Hospiz auf eine hochwertige Palliativversorgung verlassen können, erklärte der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, Lukas Radbruch.