Kabinett beschließt Pflegereform

Kabinett beschließt Pflegereform
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Umbau der Pflegeversicherung beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht zusätzliche Leistungen für demenzkranke Menschen vor. Finanziert werden sie durch eine Beitragserhöhung um 0,2 Prozentpunkte.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sagte nach der Kabinettssitzung in Berlin, die Reform nütze allen, den Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen und den Pflegekräften. Er sprach von einem "Kraftakt", durch den mittelfristig bis zu 500.000 Pflegebedürftige bessergestellt würden und die Beiträge bis 2022 nicht weiter erhöht werden müssten.

Der Gesetzentwurf, den Gröhe im Juni vorgestellt hatte, war vor der Kabinettsbefassung zugunsten pflegender Angehöriger nachgebessert worden. Sie sollen künftig in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung besser abgesichert werden.

2017 sollen fünf Pflegegrade statt der bisherigen drei Pflegestufen eingeführt werden. Ein neues Begutachtungsverfahren soll sicherstellen, dass Demenz und andere geistige und psychische Einschränkungen ebenso berücksichtigt werden wie körperliche Defizite. Alle 2,8 Millionen Pflegebedürftigen, die 2017 voraussichtlich Leistungen beziehen, sollen ohne eine neuerliche Begutachtung ins Pflegegrad-System überführt werden.



Dabei entsprechen die Pflegestufen I, II und III den Pflegegraden II, III und IV. Demenzkranke werden in der Regel zwei Stufen höher rutschen. Am deutlichsten steigen die Ansprüche der Menschen, die als Demenzkranke in die sogenannte Pflegestufe 0 eingruppiert sind. Durch die automatische Überleitung in das neue System werde niemand schlechtergestellt, versicherte Gröhe.

Künftig werde außerdem der Eigenanteil von Heimbewohnern für die Pflege auf durchschnittlich knapp 600 Euro monatlich begrenzt, sagte Gröhe. Bisher steigt er mit zunehmender Pflegebedürftigkeit.

Der Gesetzentwurf soll nach den Plänen Gröhes bis Ende des Jahres verabschiedet werden. Zu Beginn dieses Jahres war der Pflegebeitrag schon einmal um 0,3 Prozentpunkte auf 2,35 Prozent des Bruttoeinkommens angehoben worden, um die erste Stufe der Pflegereform zu finanzieren. Insgesamt fließen künftig rund fünf Milliarden Euro mehr pro Jahr in die Pflegeversicherung, das entspricht rund einem Fünftel des bisherigen Gesamtbudgets.