Initiative will Fluchthelfer auszeichnen

Initiative will Fluchthelfer auszeichnen
Eine Menschenrechtsinitiative will am Freitag in Berlin Fluchthelfer auszeichnen. Wie die Initiative mitteilte, hat sie sechs Fluchthelfer aus mehreren EU-Staaten für den Preis "Europäisches Verdienstkreuz am Bande" nominiert.

Die Preisverleiher werben dafür, Flüchtlinge bei ihrer Reise nach Deutschland zu unterstützen und beispielsweise auf der Rückreise aus dem Urlaub im Auto mitzunehmen. Fluchthilfe ist in Deutschland illegal, Fluchthelfern droht laut dem Aufenthaltsgesetz eine Haftstrafe.

Die Initiative steht der Berliner Gruppe Peng Kollektiv nahe, die politische Aktionen umsetzt. Sie hatte vor wenigen Tagen die Kampagnenseite "fluchthelfer.in" ins Internet gestellt.

Fluchthilfe habe in Deutschland und Europa eine lange Tradition, heißt es in der Mitteilung der Initiatoren der Auszeichnung. Auch heute werde in der EU Fluchthilfe geleistet und von weiten Teilen der Bevölkerung unterstützt. Nach dem Dublin-Verfahren dürfen Flüchtlinge Erstanträge auf Asyl nur in dem EU-Land stellen, welches sie zuerst betreten haben.



Die Migrationspolitik in Europa mache es Flüchtlingen unmöglich, ihre Bewegungsfreiheit in Anspruch zu nehmen, sagte eine Sprecherin der Initiative dem Evangelischen Pressedienst (epd). "Viele Geflüchtete stecken in südeuropäischen Staaten fest, wo die Sozialsysteme damit überhaupt nicht klarkommen. Wir sagen, dass Fluchthilfe legitim und notwendig ist, weil alle Menschen ihre Bewegungsfreiheit in Anspruch nehmen können müssen", sagte die Sprecherin, die sich Alex Weißenfels nennt. Fluchthilfe sei aus ihrer Sicht eine Aktion zivilen Ungehorsams, die aus humanitären Gründen geboten sei.

Ausländer benötigen für Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet einen gültigen und anerkannten Pass sowie einen Aufenthaltstitel. Eine Einreise in das Bundesgebiet ohne diese Voraussetzungen stelle eine Straftat dar, sagte ein Sprecher der Bundespolizei dem epd: "Wer einen unvorschriftsmäßig ausgewiesenen Ausländer in das Bundesgebiet befördert, erfüllt den Tatbestand des Einschleusens von Ausländern, leistet zumindest jedoch Beihilfe zur unerlaubten Einreise beziehungsweise zum unerlaubten Aufenthalt. Beides stellt eine Straftat dar." Die Strafandrohung für das Einschleusen von Ausländern beträgt bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.