44. deutsche Autobahnkirche in Gramschatz eröffnet

Ein Schild auf der Rastanlage Medenbach weist auf die Autobahnkirche Medenbach an der A3 Köln-Frankfurt bei Wiesbaden hin.
Foto: epd-bild/Norbert Neetz
44. deutsche Autobahnkirche in Gramschatz eröffnet
Die Betreiberfirma des Autohofs in Gramschatz hatte angeregt, die Kapelle zu bauen. Auf dem Vorplatz der kleinen Autobahnkirche können auch größere Gottesdienste gefeiert werden.

An der A7 im unterfränkischen Gramschatz ist am Freitag die 44. offizielle Autobahnkirche Deutschlands eröffnet worden. Gebaut wurde die rund 25 Quadratmeter große ökumenische Kapelle auf Anregung und Kosten der Betreiberfirma des Autohofs Gramschatzer Wald, der "24 Real Estate", einer Autohof-Kette aus Regensburg. Man wolle den rastenden Auto- und Lastwagenfahrern "einen Ort der Besinnung und der Ruhe bieten", sagte eine Firmensprecherin. Neben dem körperlichen Wohl, für das beispielsweise die Gastronomie und ein Barfußpfad sorgten, wolle man auch etwas für das seelische Wohl der Gäste tun

Baubeginn für die Kirche war bereits im vergangenen Jahr. Eingeweiht wurde die ökumenische Autobahnkapelle "Gramschatzer Wald" mit ihren 18 Sitzplätzen vom katholischen Würzburger Domkapitular Christoph Warmuth und dem evangelischen Lohrer Dekan und stellvertretenden Ansbach-Würzburger Regionalbischof Michael Wehrwein. Bei gutem Wetter könnten auch größere Gottesdienste an der Kapelle gehalten werden - dafür sei ein großer Vorplatz errichtet worden. Wehrwein sagte, solche "Rastplätze für die Seele" seien vor allen Dingen für jene Menschen wichtig, die viel auf Achse sind.

Nicht jede Kirche oder Kapelle in Autobahnnähe darf sich auch als Autobahnkirche bezeichnen - die Konferenz der Autobahnkirchenpfarrer legt das fest. Ein Kriterium ist eine direkte Autobahn-Anbindung an eine Raststätte oder Abfahrt. Die Entfernung von der Abfahrt darf nicht mehr als einen Kilometer betragen. Zwischen zwei Kirchen an einer Autobahn sollten mindestens 80 Kilometer liegen. Auch müssen Parkplätze und sanitäre Anlagen vorhanden sein, zudem muss der Träger tägliche Mindestöffnungszeiten von 8 bis 20 Uhr gewährleisten.