Ebert-Stiftung: Für Homo-Ehe keine Verfassungsänderung nötig

Ebert-Stiftung: Für Homo-Ehe keine Verfassungsänderung nötig
Aus der Entstehungsgeschichte der deutschen Verfassung lässt sich nach einem Gutachten der Friedrich-Ebert-Stiftung keine Festlegung des Ehebegriffs auf Mann und Frau ableiten.

Für eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften ist nach einem Gutachten der Friedrich-Ebert-Stiftung keine Grundgesetzänderung notwendig. Aus der Entstehungsgeschichte der Verfassung lasse sich nicht ableiten, "dass der Ehebegriff für alle Zeiten auf ein Verständnis als verschiedengeschlechtliche Partnerschaft festgelegt wäre", heißt es in dem am Montag in Berlin veröffentlichten Papier der Juristin Friederike Wapler. Der Ehebegriff des Grundgesetzes sei offen für einen Wandel.

Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaft seien insofern funktionsgleich, als sie einer Verantwortungsgemeinschaft zweier Menschen einen rechtlich abgesicherten Rahmen geben, schreibt Wapler weiter. Darin liege der eigentliche Kern des besonderen Schutzes von Ehe und Familie. Ein pluraler Ehebegriff könne so definiert werden: "Die Ehe ist eine rechtlich formalisierte Form einer auf Dauer angelegten Lebens- und Verantwortungsgemeinschaft zweier Menschen", schlägt Wapler vor.

Widerspruch gegen de Maizière

Die SPD-nahe Stiftung widerspricht damit Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), der in einem Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd) gesagte hatte, dass für eine Gleichstellung der Homo-Ehe eine Änderung des Grundgesetzes nötig sei. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sei die Ehe die Verbindung von Mann und Frau, argumentierte er.

In der Politik wird derzeit um eine Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare gestritten. SPD, Grüne und Linke wollen eine völlige Gleichstellung, um Schwulen und Lesben beispielsweise auch gemeinsame Adoptionen zu ermöglichen. Die Union lehnt dies bislang ab.