Caritas-Expertin: Reform des Beratungshilferechts war ein Pyrrhus-Sieg

Caritas-Expertin: Reform des Beratungshilferechts war ein Pyrrhus-Sieg
Seit Januar 2014 gilt ein neues Gesetz zur Prozesskosten- und zur Beratungshilfe. Doch diese Reform der Bundesregierung sei ein "Pyrrhus-Sieg", beklagte Mathea Schneider, Caritasvorstand in der Erzdiözese Freiburg.

Dadurch sei es für Hartz-IV-Bezieher viel schwieriger geworden, professionelle Beratung nutzen zu können. Schneider forderte die Regierung deshalb auf, das schon länger angekündigte SGB-II-Rechtsvereinfachungs-Gesetz endlich zu erlassen.

Die Expertin beklagte den erschwerten Zugang von Hartz-IV-Empfängern zur Rechtsberatung. Den unverändert hohen Bedarf an juristischer Expertise sieht sie als "zwingende Folge eines handwerklich schlechten SGB-II-Gesetzes". Das sei seit seiner Einführung vor zehn Jahren rund 70 Mal geändert worden: "Das ist selbst für Fachleute kaum noch zu erfassen."

Beratungshilfe muss bei Gericht beantragt werden

Schuld an den Problemen sei das am 1. Januar 2014 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung der Prozesskostenhilfe und des Beratungshilferechts. Bis dahin konnten Leistungsbezieher Anwälte direkt aufsuchen, die dann in der Regel die Beratungshilfe bei Gericht beantragten. Das sei jetzt per Gesetz zum Ausnahmefall geworden. Jetzt seien die Betroffenen gezwungen, den komplizierten Weg über die Gerichte zu gehen, wo Rechtspfleger erst mal prüfen, ob ein Beratungsanlass überhaupt gegeben ist. Oft verweisen die Gerichte dann wieder an unsere Beratungsstellen: "Man dreht sich also im Kreis", betonte Schneider.

 

Sie zeigte auch die Folgen dieser Situation auf. Die Betroffenen zögen sofort vor Gericht, statt sich zuvor rechtlich beraten zu lassen. Dadurch seien die Sozialgerichte noch mehr überlastet: "Dieses Gesetz war ein Pyrrhus-Sieg."

 

Immer wenn es für Betroffene nötig sei, Fachanwälte aufzusuchen, tauchten Probleme auf: "Hier stellt sich sofort die Frage der Kosten." Zwar gebe es die Möglichkeit, Beratungs- und Prozesskostenhilfe zu beantragen. Doch müssten die Hilfeempfänger erst "hohe bürokratische Hürden überwinden, um an ihr Recht zu kommen". Dazu gehörten etwa umfangreiche Mitwirkungspflichten, die von vielen Hartz-IV-Beziehern laut Schneider nicht oder nur schwer zu erfüllen sind.