Evangelische Kirche erinnert in Treysa an Neuanfang vor 70 Jahren

EKD-Gründung im August 1945 in Treysa
Foto: epd-bild/Hephata-Archiv
Die sieben Sprecher des neu berufenen Rates der EKD bei der Kirchenkonferenz in Treysa: Der stellvertretende Ratsvorsitzende Martin Niemöller, Wilhelm Niesel, der Ratsvorsitzende Theophil Wurm, Hans Meiser, Heinrich Held, Hanns Lilje, Otto Dibelius (v.li.n.re).
Evangelische Kirche erinnert in Treysa an Neuanfang vor 70 Jahren
Im nordhessischen Schwalmstadt-Treysa erinnert die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) am Samstag an ihren Neuanfang nach 1945.

Wenige Monate nach Kriegsende gab es in der diakonischen Einrichtung Hepatha in Treysa ein Treffen von 120 evangelischen Kirchenleuten. Die erste Kirchenkonferenz der Nachkriegszeit gilt als Geburtsstunde der EKD, dem Zusammenschluss von damals 28 Landeskirchen. Verbunden mit einer regulären Ratstagung wird am Samstag dieser historischen Versammlung gedacht.

In der Hepatha-Kirche hält der EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm eine Andacht. Dazu werden neben anderen auch die ehemaligen Ratsvorsitzenden Wolfgang Huber und Nikolaus Schneider, der langjährige Synodenpräses Jürgen Schmude sowie weitere ehemalige Ratsmitglieder erwartet. Nach der Begrüßung durch den kurhessischen Bischof Martin Hein spricht der emeritierte Marburger Kirchengeschichtler Jochen-Christoph Kaiser über das Thema "Treysa, August 1945 - Kontinuität und Neubeginn".



Nach Kriegsende und Zusammenbruch der nationalsozialistischen Diktatur kam die Versammlung von Treysa 1945 zu dem Schluss, dass eine Neuordnung weder durch Wiederherstellung der Deutschen Evangelischen Kirche und deren diskreditierte Ämter noch in Anknüpfung an den 1922 in Wittenberg gegründeten Deutschen Evangelischen Kirchenbund wegen fehlender arbeitsfähiger Organe möglich sei. Bei der Kirchenversammlung von Treysa 1947 wurde nach vorangegangenen Differenzen zwischen Bruderrat und Lutherrat die gemeinsame Einschätzung erreicht, "dass die EKD ein Bund lutherischer, reformierter und unierter Kirchen ist".

Verabschiedet wurde die Grundordnung der EKD 1948 in Eisenach. Die einzelnen Landeskirchen sind selbstständig, die EKD koordiniert jedoch das einheitliche Handeln der Landeskirchen, zwischen den Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft besteht. Die Aufgaben der EKD liegen vor allem bei Fragen der öffentlichen Verantwortung der Kirche und bei den Außenbeziehungen.