Kindernothilfe: "Beschwerdeverfahren ist noch weitgehend unbekannt"

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Kindernothilfe: "Beschwerdeverfahren ist noch weitgehend unbekannt"
Die Kindernothilfe wirft der Bundesregierung vor, das Beschwerdeverfahren zur UN-Kinderrechtskonvention nur zögerlich umzusetzen.

Zwar habe auch Deutschland 2013 diese Vereinbarung ratifiziert, doch komme die praktische Umsetzung bislang nicht voran, sagte Antje Weber von der Kindernothilfe dem Evangelischen Pressedienst (epd). Das Verfahren sei hierzulande noch nahezu unbekannt. Es soll Kindern helfen, bei Rechtsverletzungen juristisch gegen die Regierung ihres Heimatlandes vorzugehen.

Die Bundesregierung habe noch nicht die erforderlichen Schritte unternommen, um Kindern das Verfahren zugänglich zu machen, rügte Weber. Mädchen und Jungen müssten dringend "auf eine möglichst altersgerechte Weise erfahren, dass es die neue Option überhaupt gibt". Das gelte auch für alle behördlichen Instanzen sowie für staatliche und nichtstaatliche Anlaufstellen für Kinder. Bisher sei nicht genug Öffentlichkeitsarbeit betrieben worden.

Die Expertin lobte indes, dass im Herbst eine Monitoring-Instanz beim Deutschen Institut für Menschenrechte geschaffen werde. "Das ist sehr zu begrüßen, denn eine gleichwertige Institution beäugt dort bereits die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention." Offen sei jedoch das genaue Mandat dieser Stelle: "Aus unserer Sicht sollte auch die Bearbeitung von Einzelfällen, umfassende Beratungsleistung rund um die Kinderrechtskonvention sowie das Beschwerdeverfahren zu ihren Aufgaben gehören."

Die Kindernothilfe hat zudem angeregt, dass eine regierungsinterne Koordinierungsstelle eingerichtet wird. Das sei unverzichtbar, sagte Weber und verwies darauf, dass das Thema Kinderrechte als Querschnittsthema in verschiedenen Ministerien angesiedelt sei. Darüber hinaus seien zahlreiche Instanzen auf Bundes-, Länder- und Gemeindeebene für die Umsetzung verantwortlich: "Daraus ergibt sich eine sehr undurchsichtige Struktur." Zur Überwachung all dieser Aktivitäten wäre eine regierungsinterne Koordinierungsstelle nötig, die auch die Überprüfung sämtlicher Gesetzesvorhaben übernimmt.