BGH kippt Frankfurter Urteil zu Völkermord in Ruanda

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Onesphore R. stand am 18.01.2011 im Oberlandesgericht Frankfurt/Main hinter der Anklagebank.
BGH kippt Frankfurter Urteil zu Völkermord in Ruanda
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstag das Frankfurter Urteil zum Völkermord 1994 in Ruanda gekippt.

Ein zu 14 Jahren Haft verurteilter Ex-Bürgermeister aus Ruanda muss nun mit lebenslänglich rechnen. Der BGH gab der Revision der Generalbundesanwaltschaft statt. Onesphore Rwabukombe hat nach Erkenntnissen der Justiz ein Massaker auf einem Kirchengelände mit rund 400 Toten mitorganisiert.

Der 58-Jährige war im Februar 2014 vom Frankfurter Oberlandesgericht wegen Beihilfe zum Völkermord zu 14 Jahren Haft verurteilt worden (AZ: 5-3 StE 4/10-4-3/10). Der BGH kam zu dem Schluss, die Schuld des Angeklagten wiege schwerer, und er sei als Mittäter einzustufen. Gegen das Frankfurter Urteil hatten die Anklage, Nebenkläger und die Verteidigung Revision eingelegt.

Dem Frankfurter Gericht zufolge forderte Rwabukombe die Bürger seiner Gemeinde Kraft seiner Autorität dazu auf, Menschen zu ermorden, die auf das Kirchengelände geflüchtet waren. Er sei selbst zur Kirche gefahren. Der Befehl zum Töten kam damals mit Worten wie "Helft!" und "Arbeitet!", den damaligen Codewörtern für das Abschlachten mit Macheten, Äxten, Beilen und Messern.

Rwabukombe gehört der Hutu-Mehrheit an und bestritt die Vorwürfe.  Beim Völkermord in Ruanda wurden 1994 bis zu 800.000 Tutsi und gemäßigte Hutu ermordet.