Bayern rückt nun doch von harter Kopftuch-Praxis ab

Bayern rückt nun doch von harter Kopftuch-Praxis ab
Nachdem Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) am Dienstag nach der Kabinettssitzung in München gesagt hatte, die Regierung sehe für die bayerische Regelung "nach eingehender Diskussion keinen Änderungsbedarf", präzisierte ein Sprecher der Staatskanzlei die Aussage.

Demnach solle das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen nicht geändert werden. Die Vorgaben, die sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ergäben, könnte in Bayern "im Verwaltungsvollzug umgesetzt werden".

Das heißt konkret, dass "fortan jeder Einzelfall geprüft wird", sagte der Staatskanzlei-Sprecher. Bislang war die Praxis eine andere. Muslimische Lehrerinnen durften nach der aktuellen Handhabung kein Kopftuch tragen, Nonnen und Mönche aber durchaus ihr Habit. Im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen steht, dass "äußere Symbole und Kleidungsstücke, die eine religiöse oder weltanschauliche Überzeugung ausdrücken" von Lehrern dann nicht im Unterricht getragen werden dürfen, sofern diese beispielsweise mit christlich-abendländischen Bildungs- und Kulturwerten nicht vereinbar seien.

Die Staatsregierung rückt damit von ihrer bisherigen Linie ab, wonach muslimische Lehrerinnen an staatlichen Schulen generell kein Kopftuch tragen sollten - ein generelles Verbot habe es ohnehin nie gegeben. Um dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nun Rechnung zu tragen, solle künftig jeder Einzelfall geprüft werden, sagte Europaministerin Beate Merk (CSU) nach der Kabinettssitzung. Wie eine solche Prüfung ablaufen könnte sei noch unklar, bislang habe in Bayern noch keinen solchen Fall gegeben. Unter dem Strich bedeutet das aber, dass künftig auch in Bayern muslimische Lehrerinnen mit Kopftuch möglich sind.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am vergangenen Freitag entschieden, dass ein generelles Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen gegen die Religionsfreiheit verstoße. Künftig soll es für ein mögliches Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen auf konkrete Konflikte, eine konkrete Gefahr für die staatliche Neutralität oder den Schulfrieden ankommen. Die Länder können selbst entscheiden, ob sie Verbote erlassen oder nicht.