Annahme von Edathy-Buße verweigert: Kinderschutzbund erfährt großen Zuspruch

Foto: dpa/Dksb Nds
Der Landesvorsitzende des Kinderschutzbundes, Johannes Schmidt
Annahme von Edathy-Buße verweigert: Kinderschutzbund erfährt großen Zuspruch
Nachdem der Kinderschutzbund Niedersachsen die Annahme des Bußgeldes von Sebastian Edathy verweigert hat, erfahren die Kinderschützer bundesweit großen Zuspruch.

"In E-Mails und auf Facebook erhalten wir eine unerwartete und große Unterstützung quer durch die Republik", sagte der Vorstandsvorsitzende des Kinderschutzbundes, Johannes Schmidt, am Mittwoch in Hannover. Allerdings werde von Besuchern der Facebook-Seite der Kinderschützer auch zu Gewalt gegen Edathy aufgerufen: "Wir distanzieren uns eindeutig von jeglichen fragwürdigen Unterstützungsaktivitäten und Aufrufen zu Rechtsbruch und Gewalt", betonte Schmidt.

Der Kinderpornografie-Prozess gegen den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten war am Montag vom Landgericht Verden gegen eine Auflage von 5.000 Euro eingestellt worden. Das Geld hätte an den Kinderschutzbund gehen sollen. "Wir haben das Gericht gebeten, das Geld an einen anderen Empfänger weiterzuleiten", sagte Schmidt. Diese Nachricht habe offensichtlich viele Menschen bewogen, die Arbeit des Kinderschutzbundes zu unterstützen. Es kämen spürbar mehr Spenden an, sagte Schmidt. "Wir werten dies als Anerkennung unserer Haltung."

Am Dienstag hatte der Vorstand nach der Einstellung des Verfahrens von dem fatalen Signal gesprochen, dass mit 5.000 Euro ein "Freikauf" möglich sei. Nach reiflicher Überlegung habe der Vorstand entschieden, diesen moralischen Widerspruch für sich nicht lösen zu können und die Annahme des Bußgeldes abgelehnt. Schmidt unterstrich, dass sich der Kinderschutzbund an einer juristischen Bewertung des Verfahrens nicht beteiligen werde.

Die Anklage hatte Edathy vorgeworfen, im Herbst 2013 kinderpornografische Videos und Bilder aus dem Internet heruntergeladen zu haben. Am zweiten Verhandlungstag gab der Politiker zu, solche Bilder und Videos besessen zu haben. Mit der Einstellung des Verfahrens gilt er als nicht vorbestraft.