Beschneidungsgegner fordern Recht auf körperliche Unversehrtheit

Beschneidungsgegner fordern Recht auf körperliche Unversehrtheit
Beschneidungsgegner haben zwei Jahre nach der gesetzlichen Legalisierung der rituellen Vorhautentfernung bei Jungen erneut eine Rücknahme des Gesetzes gefordert.

"Jungen haben durch diese Gesetzgebung im Gegensatz zu Mädchen kein Recht auf körperliche Unversehrtheit", beklagte der Präsident des Bundesverbands der Kinder- und Jugendärzte, Wolfgang Hartmann, am Donnerstag gemeinsam mit anderen Organisationen in Berlin. Keine Religion habe das Recht zu verlangen, dass einem minderjährigen und nicht entscheidungsfähigen Kind zur Aufnahme in die Gemeinschaft ein Teil seines Körpers entfernt werden müsse.

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Der Bundestag hatte am 12. Dezember 2012 das sogenannte Beschneidungsgesetz verabschiedet, mit dem medizinisch nicht notwendige Beschneidungen von Jungen explizit legalisiert wurden. Auslöser war ein Urteil des Kölner Landgerichts vom Mai 2012, das die Beschneidung eines muslimischen Jungen als Körperverletzung gewertet hatte. Das Urteil hatte Empörung unter Juden und Muslimen ausgelöst und zu einer kontroversen Debatte geführt. Die Genitalverstümmelung bei Mädchen und Frauen ist seit 2013 im Strafgesetzbuch ausdrücklich verboten.

Renate Bernhard von der Beratungsorganisation "Pro Familia" NRW erklärte, die Zirkumzision bei Jungen sei ein schwerwiegender chirurgischer Eingriff mit nicht umzukehrenden körperlichen und seelischen Folgen. "Sie sollte deshalb nur in medizinischen Notfällen vorgenommen werden." Hartmann vom Verband der Kinderärzte mit Sitz in Köln verwies darauf, dass die Vorhaut eine wichtige Funktion zum Schutz der Eichel erfülle. Einige Betroffene klagten infolge der Beschneidung über Einschränkungen des sexuellen Erlebens und psychische Belastungen, sagte Hartmann.
Dem Aufruf schlossen sich auch der Betroffenenverein Mogis, das Frauenhilfswerk Terre des Femmes und der Verein Intact an.