Bedford-Strohm: Kein Rechtfertigungsdruck durch Sterbehilfe

Pflege und Fürsorge
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Bedford-Strohm: Kein Rechtfertigungsdruck durch Sterbehilfe
Kein Mensch dürfe in die Situation kommen, sich entschuldigen müssen, dass er noch lebt, sagte der neue EKD-Ratsvorsitzende am Montag in Regensburg. Jeder Mensch verdiene eine würdige Begleitung am Lebensende.

Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, hat sich erneut mit deutlichen Worten für ein Verbot organisierter Sterbehilfe ausgesprochen. In einer durchökonomisierten Zeit sei die Gefahr zu groß, dass die Selbsttötung auf stillem Wege zur Problemlösung werde, sagte er am Montag in Regensburg vor der bayerischen Landessynode. "Ich möchte, dass jeder Mensch in Deutschland weiß, dass er sich jetzt und in der Zukunft nie dafür rechtfertigen muss, dass er noch lebt", sagte der Theologe.

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Bedford-Strohm warnte vor einem Dammbruch, sollte der Suizid schwerstkranker Menschen gesellschaftsfähig werden. Der Geistliche stellte die rhetorische Frage: "Wenn der Opa Hilfe zur Selbsttötung bekommen hat und die Tante das auch so gemacht hat, warum soll ausgerechnet ich meinen Lieben zur Last fallen?"

Jeder Mensch verdiene eine würdige Begleitung am Lebensende, unterstrich der bayerische Landesbischof. Deshalb müsse alles dafür getan werden, dass die Möglichkeiten der Palliativmedizin endlich flächendeckend genutzt würden und Menschen am Ende ihres Lebens keine Schmerzen hätten. Die Pflegekräfte in Krankenhäusern und Heimen müssten in die Lage versetzt werden, Sterbende mit der nötigen Zeit und Zuwendung begleiten zu können, verlangte Bedford-Strohm. Dafür seien zusätzliche Mittel erforderlich. Die alten Menschen mit all ihren Lebensleistungen im Rücken "müssen uns dieses Geld wert sein", ergänzte der Bischof.

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Bundestag und Öffentlichkeit diskutieren zurzeit intensiv über eine mögliche Neuregelung bei der Sterbehilfe. Das Töten auf Verlangen soll verboten bleiben. Weitgehende Einigkeit besteht beim geplanten Verbot organisierter und kommerzieller Sterbehilfe. Umstritten ist, ob Mediziner in eng umgrenzten Fällen die Möglichkeit erhalten, bei der Selbsttötung von schwerstkranken Patienten zu assistieren. Dies ist bisher durch das ärztliche Standesrecht in den meisten Bundesländern ausgeschlossen. Bedford-Strohm hatte eine Lockerung in mehreren Interviews vehement ausgeschlossen.