Kabinett beschließt Atomausstieg bis 2022

Kabinett beschließt Atomausstieg bis 2022
Die Bundesregierung hat den Ausstieg aus der Atomenergie bis 2022 und den beschleunigten Umstieg in die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien beschlossen. Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) sprach von einem "Meilenstein für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung" in Deutschland.

Das Kabinett brachte in einer Sondersitzung am Montag in Berlin Gesetzentwürfe und Rahmenvereinbarungen auf den Weg. Das Atomgesetz wird neu gefasst. Die acht ältesten Atomkraftwerke sollen sofort stillgelegt werden, für die übrigen neun gibt es einen Stufenplan mit einem Stilllegungstermin für jeden einzelnen Meiler. Danach sollen 2015, 2017 und 2019 jeweils ein Kraftwerk vom Netz gehen, 2021 drei weitere und die drei letzten im Zieljahr des Ausstiegs 2022.

Ein Kraftwerk als "Kaltreserve"

Die sieben ältesten Atomkraftwerke und der Pannenreaktor Krümmel waren bereits zu Beginn des dreimonatigen Atom-Moratoriums vom Netz genommen worden und sollen nicht wieder in Betrieb gehen mit Ausnahme eines Kraftwerks, das als "Kaltreserve" in den kommenden beiden Wintern noch einmal angefahren werden kann. Parallel zur Erkundung in Gorleben soll die Suche nach einem Endlager für den Atommüll auf alle in Frage kommenden Erd- und Gesteinsformationen ausgeweitet werden.

Röttgen sagte, mit dem Atomausstiegsbeschluss sei es gelungen, ein "Kampfthema in einen gesellschaftlichen Konsens zu überführen". Er zeigte sich überzeugt, dass das neu gefasste Atomgesetz zum "zentralen Innovations- und Modernisierungsgesetz" werde. Der Ausstieg erfolge "ohne Vorbehalt und ohne Revision". Durch die präzise Festlegung des Ausstiegs und der Ziele für den Umstieg auf erneuerbare Energien "wissen die Investoren woran sie sind."

Mit weiteren Gesetzesnovellen werden die Folgen des Ausstiegs und ein beschleunigter Umstieg auf erneuerbare Energien geregelt. Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien soll bis 2022 auf 35 Prozent mehr als verdoppelt werden. Die Subventionen werden neu geregelt. Windkraftanlagen im Meer sollen stärker gefördert werden, Strom aus Biomasse weniger, die Förderung für Solarenergie soll langfristig sinken. Beschlossen wurden auch ein beschleunigter Ausbau der Stromnetze sowie vereinfachte Planungsverfahren für neue Gas- und Kohlekraftwerke, die einen Teil des Atomstroms ersetzen sollen.

Mehr Geld für Windkraft

Die energetische Gebäudesanierung wird steuerlich begünstigt und finanziell gefördert. Ziel ist, pro Jahr rund zwei Prozent der Mietwohnungen und Eigenheime zu dämmen. Weitere Beschlüsse zielen auf schärfere Verordnungen zur Energieeinsparung, die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und die Berücksichtigung der Energieeffizienz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.

Der Bundestag soll die Gesetze noch vor der Sommerpause verabschieden. Die Ministerpräsidenten der Bundesländer hatten den Vorhaben am vergangenen Freitag grundsätzlich zugestimmt. Die schwarz-gelbe Koalition ist nicht auf die Zustimmung des Bundesrats angewiesen, will aber im Einvernehmen mit den Ländern vorgehen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte unter dem Eindruck der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima ein Moratorium für die Atomkraft verkündet mit dem Ziel, die im vorigen Herbst von Union und FDP beschlossene Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke um durchschnittlich zwölf Jahre zurückzunehmen und einen beschleunigten Ausstieg einzuleiten.

epd